Sozialversicherung SVA
13. AHV Rente
Information zur Einführung der 13. Altersrente
Am 3. März 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Einführung einer 13. Altersrente beschlossen. Ab dem Jahr 2026 wird deshalb jedes Jahr im Dezember eine zusätzliche Monatsrente ausbezahlt. Erste Auszahlung im Dezember 2026
Höhe der 13. Altersrente
- Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel Ihrer jährlichen Altersrente.
- Kinder- und Zusatzrenten sowie spezielle Zuschläge (z. B. für Frauen der Übergangsgeneration AHV21) werden dabei nicht berücksichtigt.
- Der Betrag wird auf ganze Franken gerundet.
- Eine genaue Berechnung ist erst im Dezember möglich, weil sich die Rente im Laufe des Jahres ändern kann.
Wer erhält die 13. Altersrente?
Alle Personen, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, erhalten automatisch auch die 13. Altersrente. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der Dezember-Rente.
Wichtiger Hinweis
- Nur Altersrenten werden 13-mal pro Jahr ausbezahlt.
- Hinterlassenenrenten (für Witwen, Witwer, Waisen) und Invalidenrenten bleiben weiterhin bei 12 Zahlungen pro Jahr.
Reform AHV 21: Was ändert sich ab 2024?
Wichtigste Änderungen
Die neuen Bestimmungen werden ab dem 1. Januar 2024 schrittweise eingeführt. Hier die wichtigsten Änderungen für Versicherte.
Referenzalter 65 für Frauen und Männer
Neu wird für Frauen und Männer das gleiche Referenzalter gelten. Für Frauen steigt das Rentenalter schrittweise von 64 auf das Referenzalter 65: um jeweils 3 Monate pro Jahr. Für Frauen mit Jahrgang 1960 ändert sich noch nichts. Danach gilt:
- Jahrgang 1961: Referenzalter 64 Jahre + 3 Monate
- Jahrgang 1962: Referenzalter 64 Jahre + 6 Monate
- Jahrgang 1963: Referenzalter 64 Jahre + 9 Monate
- Jahrgang 1964 und jünger: Referenzalter 65 Jahre