Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuerformulare

Bevor Sie mit uns einen Termin vereinbaren , sollten Sie verschiedene Grundlagen und Informationen beschaffen. Beachten Sie bitte das Merkblatt “was muss ich vorbereiten”.

Auch beantragen wir für Sie, falls erforderlich, eine Fristerstreckung zur Einreichung Ihrer Steuererklärung.

 

Was muss ich vorbereiten?

Staats- und Gemeindesteuern sowie Direkte Bundessteuer (Bemessungsjahr 2011)

Bevor Sie einen Termin mit uns vereinbaren, prüfen Sie bitte, ob sämtliche für Sie zutreffenden Unterlagen vorliegen (Sparhefte nachgetragen). Bringen Sie auch das Doppel der letzten ausgefüllten Steuererklärung (2010) sowie die dazu erhaltene Steuerveranlagung mit. Nebst den Formularen, die Sie vom Steueramt erhalten haben, benötigen wir für das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung nachstehende Unterlagen:

 

Einkommen

Lohnausweise für die Periode vom 01.01.2011 - 31.12.2011 (auch für Ehepartner und für einen allfälligen Nebenerwerb).

Belege über AHV-, IV- oder SUVA-Renten, Renten von Pensionskassen, Bezüge bei Arbeitslosenkassen, Taggelder von Kranken- und Unfallversicherungen.

Nachgetragene Sparhefte, Zinsbescheinigungen der Jahre 2010 und 2011 von Wertschriften und anderen Kapitalanlagen (Bei Wertschriftendepots bitte Steuerauszug von Bank verlangen).

Mietwert der eigenen Wohnung oder Liegenschaft sowie Abrechnungen über Einkünfte aus vermieteten Liegenschaften.

 

Vermögen

Grundsätzlich sind die Bestände per 31.12.2011 zu deklarieren.

Steuerwerte von Liegenschaften (aus Neuschätzung oder aus letzter Steuererklärung).

Guthaben auf Sparheften, Kontokorrenten sowie Anlagen in Wertschriften (Steuerauszug).

Von Lebens- und Rentenversicherungen benötigen wir den Namen der Versicherungsgesellschaft, das Abschluss- und Ablaufjahr sowie die Versicherungssumme.

 

Schulden

Die Schuldsaldi per 31.12.2011 müssen belegt werden.

Die Zinsquittungen für die Periode vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 benötigen wir ebenfalls.

 

Abzüge

Berufsauslagen: Fahrtspesen, Abonnements, Autokilometer, Weiterbildungskosten.

Bescheinigungen über Beiträge an die gebundene Vorsorge Säule 3a.

Versicherungsbeiträge: Lebensversicherungs-, Kranken- und Unfallversicherungsprämien.

Zuwendungen und Spenden: Abzüge über CHF 100.00 pro Jahr müssen belegt werden.

Krankheitskosten: Auslagen, welche nicht durch eine Krankenversicherung gedeckt sind, müssen belegt werden (Spital, Apotheken, Arzt, Zahnarzt, Kuraufenthalte).

Ausbildungskosten: Die Kosten aller Familienangehörigen sind zu belegen.

 

Unterhaltskosten für Liegenschaften

Sofern die effektiven Auslagen über den zulässigen Pauschalabzügen liegen, sind die Auslagen des Jahres 2011 zusammenzustellen und die Belege mit der Steuererklärung einzureichen (AGVA - Versicherung, Kaminfeger, Reparatur- / Renovationsarbeiten, Gärtner, Kehrichtgebühren etc.).

Die den Pauschalabzug übersteigenden Aufwendungen können in der Steuererklärung 2011 zusammen mit den Aufwendungen des Jahres 2011 geltend gemacht werden.

 

Das kostet unsere Dienstleistung (Tarif bei Barzahlung)
Steuererklärung mit Lohnausweis oder Rente CHF 150.00 bis CHF 180.00
Wertschriften und/oder Schuldenverzeichnis - pro Posten CHF      5.00 bis CHF   10.00
Mehraufwendungen und Spezialarbeiten nach Aufwand
Eine ordentliche Steuererklärung mit allen Beilagen und Kopie für Ihre Akten kostet somit rund CHF 150.00 bis CHF 250.00 exkl. MWSt.

Interessiert?  Gerne erwarten wir Ihre Anmeldung.

E-Mail Rolf Sommer  
phone

+41 44 811 55 17

 
fax +41 44 811 55 16  

Herzlichen Dank für Ihr Interesse.